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Bayern: Gesetzentwurf gegen Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit / Gesundheitsministerin Melanie Huml: „Objektive Zertifikats-Kriterien für Bürger, Steinmetze und Friedhofbetreiber“

Das bayerische Kabinett hat am 1. Dezember 2015 einen von Gesundheitsministerin Melanie Huml vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Grabsteinherstellung gebilligt. Den bayerischen Friedhofsbetreibern soll es ermöglicht werden, das Aufstellen von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verbieten. In dem Gesetzentwurf sind auch die grundlegenden Anforderungen an die Nachweise geregelt.

Ministerin Huml betonte: “Leider gibt es immer noch Teile der Welt, in denen schlimmste Formen von Kinderarbeit vorkommen. Dies betrifft auch die Grabsteinproduktion, die heutzutage ein internationales Geschäft ist. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir einen Beitrag gegen ausbeuterische Kinderarbeit bei der Herstellung von Grabsteinen leisten.”

Nach dem Gesetzentwurf sollen Friedhofsbetreiber in ihrer Friedhofssatzung bestimmen können, dass importierte Grabsteine aus Naturstein nur aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt worden sind. Der vorgeschriebene Nachweis kann insbesondere durch die Vorlage eines Zertifikats erbracht werden. Die zertifizierende Organisation muss zudem bescheinigen, dass sie von der Natursteinindustrie unabhängig ist und dass es regelmäßige und sachkundige Kontrollen vor Ort gibt.

Ministerin Huml unterstrich: “Bürger, Steinmetze und Friedhofsbetreiber können mit dieser Regelung einfach und anhand objektiver Kriterien erkennen, ob ein Zertifikat ausreicht und daher anerkannt wird.” Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit des Zertifikats tragen nicht die einheimischen Steinmetzunternehmen, sondern die ausstellenden Organisationen selbst. Für Steinmetzbetriebe mit großen Lagerbeständen enthält der Gesetzentwurf darüber hinaus eine Übergangsregelung. Der Gesetzentwurf geht nun zunächst in die Verbandsanhörung. Anschließend wird er nochmals dem Kabinett vorgelegt. Danach wird der Gesetzentwurf dem Bayerischen Landtag zugeleitet.

Bayern, Staatsregierung