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Bayern: Zuständigkeit für Entwicklungspolitik geht an Staatskanzlei über

Ab sofort geht die Zuständigkeit für Grundsatzfragen der Entwicklungspolitik und die Koordinierung der Entwicklungszusammenarbeit innerhalb der Bayerischen Staatsregierung auf die Staatskanzlei über. Bislang war der Themenbereich beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie angesiedelt gewesen. Erst vergangenes Jahr hatte der Ministerrat die neuen Leitsätze der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit des Freistaats Bayern verabschiedet. Sie geben den Handlungsrahmen für die entwicklungspolitischen Aktivitäten vor und lösen die Grundsätze vom 13. Oktober 1992 ab.

Im Fokus der Leitsätze steht die konkrete Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern. Die ausgewählten Handlungsfelder für diese Kooperationen sind gute Regierungsführung, Politik- und Institutionenberatung, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Klimaschutz, Umwelt und Energie, wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit, Ernährungssicherheit und ländliche Räume, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie Kultur, Migration und Entwicklung. Ergänzt werden diese durch entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit im Inland.

Bayern, Staatskanzlei