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Bayern: Kabinett beschließt Gesetzentwurf gegen Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit

Gesundheitsministerin Melanie Huml: „Sicherheit und Gesundheit von Kindern muss auch in der Grabstein-Herstellung beachtet werden“

Die Friedhofsträger in Bayern sollen die Möglichkeit bekommen, das Aufstellen von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verbieten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat der Ministerrat am Dienstag beschlossen. Huml betonte: „Die Sicherheit und Gesundheit von Kindern ist ein hohes Gut, das weltweit beachtet werden muss. Das gilt auch für die Grabsteinproduktion.”

Der Gesetzentwurf zielt sowohl auf die Gewinnung des Natursteins im Steinbruch als auch auf die weiteren Verarbeitungsschritte bis zum Endprodukt. Künftig sollen die Friedhofsträger durch Satzung bestimmen können, dass Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein nur aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne ausbeuterische Formen von Kinderarbeit hergestellt worden sind.

Geregelt sind in dem Gesetzentwurf auch die grundlegenden Anforderungen an die Nachweispflicht. Vorgesehen ist zum Beispiel die Vorlage eines Zertifikats. Zudem muss der Zertifizierer bescheinigen, dass er von der Natursteinindustrie unabhängig ist und dass es regelmäßige und sachkundige Kontrollen vor Ort gibt.

Ministerin Huml bekräftigte: „Mit dieser Regelung können Friedhofsträger anhand objektiver Kriterien erkennen, ob ein Zertifikat ausreicht und daher anerkannt wird.” Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit des Zertifikats tragen nicht die einheimischen Steinmetzunternehmen, sondern die ausstellenden Organisationen selbst. Für Steinmetzbetriebe mit großen Lagerbeständen enthält der Gesetzentwurf darüber hinaus eine Übergangsregelung.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Bayerischen Landtag zugeleitet.

16-04-20_gesetzesentwurf_zur_bekaempfung_ausbeuterischer_kinderarbeit_bei_der_grabsteinherstellung.pdf

Bayern, Staatsregierung