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Bayern: Seehofer und Herrmann zur Asyl- und Flüchtlingspolitik

„Asyl-Herausforderungen können nur in Verantwortungsgemeinschaft von EU, Bund und Ländern gemeistert werden / Bayern geht mit klaren Forderungen an Bund und EU in Asylspitzengespräch am Donnerstag / Deutlich mehr Finanzanstrengungen des Bundes notwendig / Konsequente Rückführung abgelehnter Asylbewerber und wirksamer Schutz der EU-Außengrenzen haben hohe Priorität“

Bayern wird in das Asyl-Spitzengespräch am Donnerstag, den 18.06.2015, in Berlin mit klaren Forderungen an Bund und Länder gehen. Darüber haben Ministerpräsident Horst Seehofer und Innenminister Joachim Herrmann am 15.06.2015 informiert.

Seehofer und Herrmann: „Die gestiegenen und weiter steigenden Asylbewerberzahlen stellen Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Um die Aufnahmebereitschaft in der Bevölkerung zu erhalten, ist es notwendig, dass die Europäische Union, der Bund und die Länder diese großen Herausforderungen gemeinsam in einer Verantwortungsgemeinschaft angehen und lösen. Die nun von Bund und Ländern verabredete klare Unterscheidung zwischen Anstrengungen für Schutzbedürftige und Maßnahmen für diejenigen ohne Bleibeperspektive ist ein großer Fortschritt. Dies muss nun konsequent umgesetzt werden!“

Innenminister Joachim Herrmann verwies darauf, dass Bayern konsequent die Rückführung abgelehnter Asylbewerber fortsetzen wird: „Wir haben in diesem Jahr bereits 2.846 Personen abgeschoben, 2.846 sind freiwillig ausgereist. Das Signal ist: Wer hier kein Bleiberecht hat, muss gehen, damit wir uns auf den Schutz von echten Flüchtlingen konzentrieren können."

Der Ministerpräsident machte deutlich, dass Bayern erwarte, dass der Bund zur Beschleunigung der Asylverfahren und zum Abbau des Berges unerledigter Entscheidungen die zugesagten personellen Verstärkungen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge umgehend umsetzt. Seehofer: “Wir brauchen aber auch über die bereits zugesagte einmalige finanzielle Unterstützung der Länder eine massive strukturelle Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Unterbringung der Asylbewerber, die den Ländern und den Kommunen entstehen. Ich bleibe dabei: der Bund muss künftig Kosten für die Unterbringung von Asylbewerbern, über deren Asylantrag nicht binnen drei Monaten entschieden worden ist, komplett übernehmen.“

Die vollständige Pressemitteilung sowie die Forderungen des Freistaates Bayern an die Bundesregierung finden Sie hier.

Bayern, Staatskanzlei