Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Durch ihre wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Ländern des Südens leisten die…Bayern
Auflistung von finanziellen Fördermöglichkeiten in Bayern (Eine Welt Netzwerk Bayern e. V.)
Das Eine Welt Netzwerk Bayern stellt in seiner Publikation „Entwicklungspolitik in Bayern – Analysen und Perspektiven“ (9.
Burundi und Baden-Württemberg - Länderpartnerschaft
Seit fast 40 Jahren verbindet Burundi und Baden-Württemberg eine lebendige Partnerschaft. Diese wurde ursprünglich vom baden-württembergischen Landtag initiiert und wird inzwischen auch von der Landesregierung, zahlreichen Organisationen, Initiativen und Graswurzelprojekten getragen.
Thüringen
Thüringen
Der Freistaat Thüringen bekennt sich mit den „Leitlinien der Thüringer Entwicklungszusammenarbeit“ zu seiner entwicklungspolitischen Verantwortung und zur Gestaltung einer Politik im Sinne der Agenda 2030. Die Thüringer Landesregierung versteht Entwicklungszusammenarbeit als Querschnittsaufgabe, zu deren Erfüllung maßgeblich u. a. auch die Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie, das Integrationskonzept und der Thüringer Bildungsplan sowie die Energie- und Klimaschutzstrategie beitragen.
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Die Landesregierung Schleswig-Holstein, namentlich das für Entwicklungszusammenarbeit (EZ) zuständige Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN), unterstützt mit Erfolg die Aktivitäten entwicklungspolitischer Initiativen u. a. über eine jährliche Zuwendung an das Landesnetzwerk Bündnis Eine Welt (BEI) Schleswig-Holstein sowie entwicklungsbezogene Projekte von Nichtregierungsorganisationen durch Zweckerträge der landeseigenen Lotterie „BINGO!“.
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt erfolgt die landesweite Koordinierung der Entwicklungszusammenarbeit im Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL).
Entwicklungspolitische Leitlinien
Die im Jahr 2000 erarbeiteten entwicklungspolitischen Leitlinien wurden ab 2018 unter Mitwirkung entwicklungsbezogen tätiger Organisationen und Gruppen, Kirchen, Gewerkschaften sowie Wirtschaft und Wissenschaft überarbeitet und mit Beschluss der Landesregierung vom 12. März 2019 verabschiedet.