Die öffentliche Hand – in Deutschland Bund, Länder und Gemeinden – hat als Käufer einen gewichtigen Anteil am Markt von Waren und Leistungen. Manche Waren – von Natursteinen über Textilien bis hin zum Computer – werden aber außerhalb Europas von Unternehmen hergestellt, die nicht die international gültigen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen einhalten. Erzwungene Überstunden, fehlende Gewerkschaftsfreiheit, Diskriminierung von Frauen und ausbeuterische Kinderarbeit sind vielerorts an der Tagesordnung.
Die öffentliche Beschaffung darf diesen Missständen keinen Vorschub leisten. In ihren Vergabegesetzen können die deutschen Länder Zusicherungen der Lieferanten über die Einhaltung der Kernarbeitsnormen in den Herstellungsländern verlangen. Damit lässt sich über die Lieferkette Einfluss auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Ursprungsland nehmen. Landesbehörden wollen damit zugleich Vorbild für ein sozialbewusstes Einkaufsverhalten auch privater Konsumenten sein.
Weitere Informationen unter:
Kompass Nachhaltigkeit
Faires Beschaffungswesen, Servicestelle Kommunen in der Einen Welt