Direkt zum Inhalt

Richtlinien des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Projekten im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit

Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit fördert das Saarland saarländische Nichtregierungsorganisationen, anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie bei Inlandsprojekten auch eingetragene Stiftungen und Vereine, wenn das Projekt eine Bildungsmaßnahme im Saarland umsetzt. Die aktuell geltenden Richtlinien des Ministeriums für Bildung und Kultur zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Projekten im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit wurden am 2. Dezember 2021 im Amtsblatt des Saarlandes (S. 2490) veröffentlicht. Im Sinne einer modernen Entwicklungszusammenarbeit und im Einklang mit den Nachhaltigen Entwicklungszielen sowie der Agenda 2030 können gefördert werden:

  • Auslandsprojekte im Globalen Süden

wenn sie dazu beitragen, die wirtschaftliche und soziale Situation armer oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen im Zielland zu verbessern, die Selbsthilfeanstrengungen dieser Gruppen wirkungsvoll unterstützen, Menschen im Zielland in die Lage versetzen, Bildungs-und Qualifizierungsangebote wahrzunehmen (z.B. Baumaßnahmen), die Menschen im Zielland in die Lage versetzen, wirtschaftlich tätig zu sein und so selbständig ihren Lebensunterhalt zu verdienen, die der Gleichstellung dienen, die der Erhaltung oder Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichts dienen oder die der Sicherung der Menschenrechte zuträglich sind.

  • Inlandsprojekte im Saarland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
    • Projekte der schulischen, beruflichen und universitären Bildung,
    • außerschulische Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche,
    • Weiterbildungs- und Erwachsenenbildungsprojekte,
    • entwicklungspolitische Maßnahmen und Veranstaltungen für die breite Zivilgesellschaft.

Inlandsprojekte müssen sich an den Kriterien einer Nachhaltigen Entwicklung im globalen Kontext orientieren und dem Themenbereich der entwicklungspolitischen Bildung zuzuordnen sein.

  • innovative Kooperationsprojekte,

die geeignet sind, das Gefälle zwischen Gebenden und Nehmenden in der Entwicklungszusammenarbeit aufzubrechen und den Beteiligten in Deutschland wie im Ausland andere Wahrnehmungen zu ermöglichen.

Alle geförderten Projekte müssen sich an den Kriterien einer Nachhaltigen Entwicklung im globalen Kontext gemäß dem jeweils aktuellen weltweiten Diskurs orientieren.

Der Beirat Entwicklungszusammenarbeit mit bis zu sieben Vertreter:innen antragsberechtigter Organisationen berät das Ministerium für Bildung und Kultur bei der Entscheidung über die Vergabe von Zuwendungen. Die Beiratsmitglieder haben jeweils eine durch die eigene Organisation benannte Stellvertretung. Der Beirat ist auch für antragstellende Akteur:innen Beratungs- und Kontaktstelle und unterstützt gemeinsam mit dem Fachreferat bei der Konzeption und Umsetzung von entwicklungspolitischen Vorhaben.

Die Antragsunterlagen sind bis spätestens zum 31. Dezember des Vorjahres zum Haushaltsjahr der Förderung beim Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes einzureichen.

Weiterführende Informationen:

Katharina Meßinger, Carolin Gordner, Referat B5, Tel.: 0681-501 -6654, -7479

entwicklungszusammenarbeit[at]bildung.saarland.de, 

www.saarland.de/mbk/DE/portale/entwicklungszusammenarbeit/home/home_node.html