Fördermöglichkeiten von entwicklungspolitischen Projekten
Grundsätzlich können Anträge gestellt werden für Auslands- und Inlandsprojekte sowie zur Kofinanzierung von Personalkosten. Grundlage für die Beantragung und Bewertung von Projekten sind die Förderrichtlinien der Stiftung Nord-Süd-Brücken. Dort sind die formalen und inhaltlichen Kriterien zur Antragstellung dargelegt bzw. die Konditionen für Zuschüsse und Abrechnungspflichten benannt. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der Drittmittelgeber (z. B. BMZ).
Folgende Fonds stehen der Stiftung zur Finanzierung von Projekten von NRO mit Sitz in den ostdeutschen Bundesländern zur Verfügung:
- Fördermittel der Stiftung für Auslandsprojekte und Maßnahmen der Inlandsarbeit
- Fördermittel des BMZ für Kleinprojekte im Ausland (max. 50.000 € Fördersumme)
- Fördermittel des BMZ für Vorhaben der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit kleiner, wenig erfahrener NRO zu den Sustainable Development Goals (SDG), max. 15.000 Euro Fördersumme
- Fördermittel des BMZ im Rahmen des Programms „Weltoffen, solidarisch u. dialogisch“
Weitere Informationen zu Förderrichtlinien, Antragstellung und Beratung finden Sie hier.
EINE WELT Netzwerk Sachsen-Anhalt e. V. (ENSA)
Das Landesnetzwerk ENSA bietet Beratung zu Fördermöglichkeiten in Sachsen-Anhalt. Daneben besteht die Möglichkeit, mit dem ENSA als Kooperationspartner zusammenzuarbeiten.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.einewelt-lsa.de