Die Deutschen Länder beteiligen sich mit eigenständigen Beiträgen an der Ausgestaltung der deutschen Entwicklungspolitik seit Ende der 1950er Jahre und mit einem ersten Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz 1962. Zunehmend wird diese als Querschnittsthema behandelt und in einigen Deutschen Ländern auch mit einem gesonderten strategischen Ansatz untersetzt. Im Ergebnis geben diese „Entwicklungspolitischen Leitlinien“ der Entwicklungspolitik ein jeweils landesspezifisches Gesicht.
Gemeinsam ist diesen politischen Bekenntnissen und auch (selbst-) verpflichtenden Festlegungen der Wille, die eigenen politischen und wirtschaftlichen Aktivitäten sichtbarer und effektiver anzugehen:
die Deutschen Länder übernehmen und gestalten Verantwortung.