Zum 1. Oktober 2018 treten für Landeseinrichtungen neue Beschaffungsregeln in Kraft. Damit werden die Wertgrenzen für vereinfachte Vergabeverfahren deutlich angehoben und die elektronische Kommunikation zwischen öffentlichem Auftraggeber und Unternehmen eingeführt.
Der Ministerrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am gestrigen Dienstag eine Neufassung der für Beschaffungen der Landeseinrichtungen geltenden Verwaltungsvorschrift Beschaffung (VwV Beschaffung) beschlossen. Mit ihr werden die Wertgrenzen für vereinfachte Vergabeverfahren deutlich angehoben, die elektronische Kommunikation zwischen öffentlichem Auftraggeber und Unternehmen eingeführt sowie nachhaltige Ziele bei der …