Nachhaltigkeitskriterien spielen bei der Beschaffung durch öffentliche Auftraggeber bisher in Deutschland eine noch eher nachrangige Rolle. Das soll sich für die Beschaffung in Niedersachsen nun ändern. Dazu hat Wirtschaftsminister Olaf Lies in der heutigen Kabinettssitzung die neuen Verwaltungsvorschriften „Nachhaltige Beschaffung“ vorgestellt. Sie gelten für alle Vergaben, die ab dem 1. Dezember 2023 beginnen, für die unmittelbare Landesverwaltung und die nachgeordneten Behörden.
Derzeit werden bundesweit nur bei ca. 12 Prozent der öffentlichen Aufträge unterhalb der Schwellenwerte Vorgaben zu Nachhaltigkeitskriterien gemacht. Eine …