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Niedersachsen: Ministerpräsident Weil übernimmt Vorsitz der Europaministerkonferenz

Ab dem (morgigen) Sonnabend (1. Juli 2017) ist Niedersachsen für ein Jahr Vorsitzland der Eu­ropaministerkonferenz (EMK) und deren Ständiger Arbeitsgruppe (StAG). Ministerpräsident Stephan Weil übernimmt - in seinem Amt als Ministerpräsident gleichzeitig Europaminister in der Landesregierung - die Leitung der EMK im Jahr ihres 25-jährigen Bestehens. Staatssek­retärin Birgit Honé, verantwortlich für Europa und Regionalpolitik der Landesregierung und zugleich Mitglied im Ausschuss der Regionen (AdR) der EU, wird Weil bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Konferenz unterstützen.

Niedersachsen wird während seines Vorsitzes maßgeblich die Diskussion zu Themen wie Zukunft der EU, mehrjähriger Finanzrahmen und Kohäsionsfonds nach 2020 sowie „Brexit" weiter moderieren und gestalten. Neu hinzukommen werden die Komplexe Zukunft soziales Europa, EU-Handelspolitik, EU-Entwicklungszusammenarbeit sowie Rechtspopulismus und Demokratiestärkung.

Im Jahr 2017 feiert die EMK ihr 25-jähriges Jubiläum, das im hannoverschen Schloss Her­renhausen am 27. und 28. September im Rahmen der ersten EMK-Sitzung unter niedersäch­sischem Vorsitz begangen wird. Im kommenden Jahr finden dann zwei weitere EMKen je­weils in Berlin und Brüssel statt.

Die EMK vertritt die Interessen der 16 deutschen Länder in Europaangelegenheiten gegen­über der Bundesregierung und der Europäischen Union (EU). Die Konferenz stimmt die eu­ropapolitischen Aktivitäten der Länder ab und koordiniert ihre Informationspolitik zur Förde­rung des europäischen Gedankens. Niedersachsen hat den EMK-Vorsitz im Sommer 2017 vom Land Mecklenburg-Vorpommern übernommen und wir ihn turnusgemäß im Sommer 2018 an Nordrhein-Westfalen übergeben.

Aktuelle und weiterführende Informationen gibt es ab 1. Juli 2017 auf der Website www.emk.niedersachsen.de(weitergeleitet auch von www.europaminister.de).

Hintergrund

Aufgaben: Bereits seit 1992 ist die Europaministerkonferenz (EMK) die Fachkonferenz der für Europafragen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der 16 deutschen Länder. Mit ihrer Gründung wurde dem Anliegen der Länder nach aktiver Teil­habe am europäischen Integrationsprozess Rechnung getragen. Ihre wesentlichen Aufgaben sind die Interessenvertretung der Länder in Europaangelegenheiten gegenüber dem Bund und der EU, sowie die Abstimmung der europapolitischen Aktivitäten der Länder und die Ko­ordinierung ihrer Informationspolitik zur Förderung des europäischen Gedankens.

In Niedersachsen wird die Funktion des Europaministers durch Ministerpräsident Stephan Weil wahrgenommen, da die Europapolitik in der Staatskanzlei ressortiert. Birgit Honé, Staatssekretärin für Europa und regionale Landesentwicklung, koordiniert die Europapolitik der Landesregierung und vertritt das Land unter anderem bei den Konferenzen.

Der Vorsitz der EMK wechselt jährlich in alphabetischer Reihenfolge zwischen den 16 Län­dern. Niedersachsen übernimmt im Juli 2017 den Vorsitz von Mecklenburg-Vorpommern. Pro Jahr finden bis zu drei Konferenzen auf politischer Ebene statt. Zu den Konferenzen wer­den auch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung eingeladen sowie regelmäßig hochrangige externe Gäste.

Die Beschlüsse der EMK bilden häufig die Grundlage entsprechender Beschlüsse der Minis­terpräsidentenkonferenz (MPK) der Länder oder des Bundesrates. Sie werden auf Arbeits­ebene durch die Ständige Arbeitsgruppe der EMK (StAG) vorbereitet, in der Niedersachsen durch das Referat 301 (Europapolitik und Europarecht) der Staatskanzlei vertreten ist.

Rechtsgrundlagen: Die Länder gründeten am 1. Oktober 1992 die Europaministerkonferenz (EMK). Diese ersetzte die 1990 von der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) geschaffene „Europa-Kommission", deren Aufgabe es war, die Länderinteressen im europäischen Integ­rationsprozess zu wahren und Beschlüsse der MPK vorzubereiten.

Die Bund-Länder-Zusammenarbeit wurde nach dem Vertrag von Maastricht über die Europä­ische Union 1992 neu gestaltet. Der so genannte „Europa-Artikel", Artikel 23 Grundgesetz regelte dies: Nach ihm sind die deut­schen Länder in EU-Angelegenheiten an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen. Mitwirkungsrechte stehen den Bundesländern auch bei Änderungen der vertraglichen Grundlage der EU, der Erarbeitung und Verabschiedung von europäischen Rechtsakten und bei der Wahrung des Subsidiaritätsprinzips zu.

Verschiedene Gesetze und Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern konkretisieren diese Rechtsgrundlage: So gibt es Unterrichtungspflichten der Bundesregierung, das Recht des Bundesrats auf Stellungnahme zu EU-Vorhaben sowie Abstimmungsverfahren zwischen Bund und Ländern, in denen Verhandlungspositionen gegenüber den europäischen Instituti­onen festgelegt werden. Ferner regeln eine Bund-Länder-Vereinbarung sowie das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union die Befugnisse der Länder.

Das Integrationsverantwortungsgesetz verdeutlicht die Beteiligung und Zustimmungspflicht von Bundestag und Bundesrat bezüglich vereinfachter Änderungen von EU-Verträgen. Unter anderem ist hier das einfache Vertrags­änderungsverfahren (Art. 48 Abs. 6) und die allgemeine Brücken­klausel zur Änderung des Gesetzgebungsverfahrens in einem festgelegten Politikbereich (Art. 48 Abs. 7) genannt.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass durch ein solches Verfahren bewirkte vertragliche Änderungen der Zustimmung von Bundestag und, abhängig vom Politikbereich, auch von Bundesrat bedürfen.

Niedersächsische Staatskanzlei