Weltfrauentag 2024: Zweiter Fortschrittsbericht zum Bremer Landesaktionsplan Istanbul-Konvention veröffentlicht
Priomittel sollen der Umsetzung der Istanbul-Konvention zu Gute kommen
Die Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) im Land Bremen durch den Bremer Landesaktionsplan hat im zweiten Jahr an Fahrt aufgenommen. "Der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt ist immer noch ein zentrales Thema und das bedauerlicherweise auch in Bremen. In der EU ist nach wie vor jede vierte Frau mindestens einmal im Leben von Gewalt innerhalb der Beziehung betroffen. Daher ist es erfreulich, dass wir den Großteil der 75 Maßnahmen im Landesaktionsplan bis jetzt auf den Weg gebracht haben. 50 der geplanten Maßnahmen konnten bisher angestoßen bzw. umgesetzt werden und die finanziellen Mittel wurden im Doppelhaushalt für die Umsetzung noch einmal erhöht. Dennoch reichen die Mittel zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt nach wie vor nicht aus", sagt Frauensenatorin Claudia Bernhard. Der Bremer Senat hat in seiner Sitzung am 5. März 2024 dem Fortschrittsbericht zugestimmt. Mit der Einrichtung der Landeskoordinierungsstelle und des Betroffenenbeirats, mit der Konstitution des Runden Tisches IK sowie verschiedener Arbeitsgruppen wurde bereits im Erstellungsprozess eine verlässliche Struktur für interdisziplinäres Arbeiten geschaffen, die sich inzwischen bewährt hat.
Mit der geplanten Eckwerterhöhung für die Umsetzung des Landesaktionsplans IK kann unter anderem im zweiten Quartal 2024 die Bremer Gewaltschutzambulanz eröffnet werden. Eine nachhaltige Finanzierung – auch über den nächsten Doppelhaushalt hinaus – ist jedoch nach wie vor notwendig. "Mit der Eckwerterhöhung werden die zur Verfügung stehenden Mittel erhöht und in 2025 mit über einer Million Euro sogar verdoppelt. Das ermöglicht uns die Umsetzung von weiteren Maßnahmen, die im vergangenen Jahr aus finanziellen Gründen nicht möglich war", so Claudia Bernhard.
Die Erhöhung der Eckwerte steht vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses der Bremischen Bürgerschaft.
Die Eckwerterhöhung ermöglicht unter anderem:
Ausfinanzierung der Gewaltschutzambulanz, die im April 2024 eröffnet wird
- Weiterführungen des ressortübergreifenden Fortbildungstopfes
- Umsetzung weiterer Präventionsmaßnahmen
- Stärkung der Arbeit zum Querschnittsthema Digitale Gewalt
Darüber hinaus hat der Bremer Landesaktionsplan im vergangen Jahr überregionales und sogar internationales Interesse hervorgerufen. Im Fokus stand dabei auch der Bremer Betroffenenbeirat. Hierdurch intensivierte sich der Austausch der Landeskoordinierungsstab zur Umsetzung der IK mit anderen nationalen und internationalen Akteurinnen und Akteuren. Auch die Beteiligung im Rahmen der Arbeitsgruppen und Fachveranstaltungen bleibt unverändert hoch.
Zahlreiche Maßnahmen der Ressorts und der Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten (ZGF) wurden bereits begonnen oder umgesetzt. Dazu zählen unter anderem:
Das Projekt Schule gegen sexuelle Gewalt (Senatorin für Kinder und Bildung)
- Aufstockung des Personals der psychologischen Erstberatung in Aufnahmeeinrichtungen für geflüchtete Menschen (Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration)
- Casemanagement für Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt sowie Verstärkung der Täterarbeit (Senatorin für Justiz und Verfassung)
- Gefährdungsmanagement und Hochrisikomanagement bei Partnerschaftsgewalt (Senator für Inneres und Sport)
- Dialogprozess für ein Gesamtkonzept Frauenhäuser im Land Bremen inklusive des Ausbaus der Schutzplätze (Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz)
- Prüfung von und Beschluss für eine Flatrate für Videodolmetschung im Land Bremen (ZGF und Senator für Finanzen)
Auch nach dem zweiten Jahr der Umsetzung des Landesaktionsplans Istanbul-Konvention kann somit eine positive Bilanz für das Land Bremen gezogen werden.