Bayern bekräftigt seinen Willen zu nachhaltigem Klimaschutz. Zum ersten Mal verabschiedet der Freistaat ein Bayerisches Klimaschutzgesetz und gibt damit den Anstrengungen zum Klimaschutz ein gesetzliches Fundament. Dabei werden auch das „Bayerische Klimaschutzprogramm“ und die „Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels“ gesetzlich verankert und regelmäßig fortgeschrieben.
Die Bayerische Staatsregierung setzt sich mit dem Bayerischen Klimaschutzgesetz klare Klimaziele. Bis spätestens 2050 soll Bayern klimaneutral sein. Angestrebt wird aber: Klimaneutralität 2040 plus. Der Staat geht dabei mit seiner Vorbildfunktion voran: Die bayerische Staatsverwaltung soll bereits bis zum Jahr 2030 die Klimaneutralität erreichen. Dazu wird eine Kompensationsplattform für staatliche Stellen aufgebaut.
Zudem sollen die Kohlenstoffdioxid-Emissionen in Bayern weiter erheblich sinken. Ziel ist, die Emissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zum deutschen Durchschnitt aus dem Jahr 1990 zu reduzieren. Der Kohlenstoffdioxid-Ausstoß soll pro Kopf in Bayern auf möglichst unter fünf Tonnen pro Jahr sinken.
Um frühzeitig den Gedanken des Klimaschutzes im Bildungsbereich zu verankern, sollen staatliche Erziehungs- und Bildungsträger das Thema Klima intensiv behandeln. Auch bei behördlichen Entscheidungen werden Aspekte des Klimaschutzes künftig noch deutlicher einfließen. Mit dem neuen Gesetz wird gleichzeitig der Gedanke des Klimaschutzes in weiteren einschlägigen Fachgesetzen verankert, etwa dem Abfallwirtschaftsgesetz.
Der Schutz des Klimas geht alle an. Ein Klimaschutzpreis soll deshalb in die gesamte Gesellschaft hinein zu mehr Klimaschutz motivieren und Leistungsträger würdigen. Preisträger werden Personen, die sich in Bayern um den Schutz des Klimas oder die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels besonders verdient gemacht haben. Der Preis wird jährlich vom Umweltminister verliehen.