Als Maßnahme zur Umsetzung der in den Entwicklungspolitischen Leitlinien für Baden-Württemberg festgeschriebenen Ziele fördert das Land Baden-Württemberg partnerschaftliche Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern Afrikas, Asiens oder Lateinamerikas. Die Förderung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland durch Mittel des Landes Baden-Württemberg 2017 richtet sich an baden-württembergische Institutionen und Initiativen und ihre Partner/-innen im Globalen Süden. Grundlage sind echtes Interesse an den Partner/-innen und ein interkulturell sensibles Miteinander, geprägt durch respektvollen Umgang, Geschlechtergleichgerechtigkeit, Vertrauen, Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz. Der Förderbetrag beträgt max. 20.000 Euro. Es werden Projekte begrüßt, die innovativ sind, die der Bekämpfung von absoluter Armut dienen sowie auf Entwicklungsansätzen und -initiativen der Partner/-innen aus dem Süden aufbauen. Alle weiteren Richtlinien zur Förderung von Projekten wie auch die einzureichenden Dokumente finden Sie hier. Die Einreichungsfrist endet am 14. Juli 2017.
Ausschreibung zur Projektförderung im Ausland
Informationsstelle Bildungsauftrag Nord-Süd