Auf Grundlage und zur Förderung der Umsetzung der Ziele der Entwicklungspolitischen Leitlinien stellt das Land Baden-Württemberg auch in diesem Jahr Fördermittel zur Unterstüzung von baden-württembergischen Organisationen in ihrer entwicklungspolitischen Projektarbeit zur Verfügung. In diesem Sinne werden landesweit Initiativen aufgerufen die Fördermittel des Landes für breitenwirksame Aktivitäten und Maßnahmen in folgenden Feldern zu beantragen:
- Informations- und Bildungsarbeit zur entwicklungspolitischen Bewusstseinsbildung
- Vernetzung entwicklungspolitischer Akteure: insbesondere zur Einbindung des Engagements
von Migranten und Diasporagemeinschaften - Globales Lernen und Studieren
- Nachhaltiger Konsum, verantwortliche Beschaffung, Fairer Handel und die
entwicklungspolitische Verantwortung von Unternehmen - Partnerschaftliche Beziehungen mit Menschen in den Ländern Afrikas, Asiens und
Lateinamerikas
Grundsätzlich nicht gefördert werden können Inlandsprojekte mit folgendem Inhalt:
- Reine Besucherprogramme
- Erwerb einzelner Investitionsgüter
- Eigenwerbung und Einwerbung von Spendengeldern
- Profitorientierte Zwecke
- Projekte, welche bereits begonnen wurden
- Projekte, die der Form und dem Zweck nach einer institutionellen Förderung entsprechen
würden
Die Einreichungsfrist endet am 15. Mai 2015. Unvollständige oder später eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Über die Projektzusagen entscheidet ein unabhängiges Gutachtergremium.
Informationen und Beratung zu Antragstellung sowie die Antragsbearbeitung erfolgen über die Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ). Gerne kann im Rahmen der Antragstellung ein persönliches Beratungsgespräch vereinbart werden.
Information und Beratung:
SEZ - Tobias Schill
Tel.: 0711 / 2 10 29-60
E-Mail: schill@sez.de