Das Land setzt sich mit einer Bundesratsinitiative für eine Erweiterung der bislang geltenden Grundsätze im Haushaltsrecht ein. Finanzministerin Edith Sitzmann forderte, dass neben Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch Nachhaltigkeit ein Haushaltsgrundsatz werden soll.
Mit einer Initiative im Bundesrat setzt sich Baden-Württemberg dafür ein, dass die bislang geltenden Grundsätze im Haushaltsrecht erweitert werden: Neben Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit soll auch Nachhaltigkeit ein Kriterium sein, wenn Bund und Länder ihre Haushalte aufstellen und umsetzen. Voraussetzung ist eine Änderung des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder, des sogenannten Haushaltsgrundsätzegesetzes. Dieses Gesetz ist die Grundlage für die Haushaltsnormen von Bund und Ländern.
Wirtschaftliche, ökologische und soziale Kosten im Blick behalten
„Gute und kluge Haushaltspolitik hat das Heute und das Morgen im Blick“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Wenn wir über öffentliche Haushalte entscheiden, müssen wir neben wirtschaftlichen auch ökologische und soziale Folgekosten berücksichtigen. Das ist unsere Richtschnur, diese wollen wir gesetzlich verankern.“
Die Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes ist für Sitzmann ein erster Schritt. In der Folge könne Nachhaltigkeit als Ziel in der Landeshaushaltsordnung von Baden-Württemberg festgeschrieben werden. „Die Schuldenbremse in der Landesverfassung verpflichtet uns zu einer verantwortungsvollen und generationengerechten Finanzplanung“, so die Ministerin. „Das setzen wir für alle Maßnahmen fort, indem wir Nachhaltigkeit als weiteren Grundsatz aufnehmen."
Nachdem die Initiative an diesem Freitag in den Bundesrat eingebracht wurde, wird sie nun in den Ausschüssen beraten.