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Berlin: Senat beschließt Berliner Aktionsplan Fairer Handel

Aus der Sitzung des Senats am 20. August 2024:

Der Senat hat heute auf Vorlage der zuständigen Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey, den Bericht an das Berliner Abgeordnetenhaus zur Stärkung des Fairen Handels beschlossen. Fairer Handel zielt darauf ab, benachteiligte Produzentinnen und Produzenten entlang von Lieferketten insbesondere im Globalen Süden zu unterstützen, Mindestpreise zu garantieren, gute Arbeitsbedingungen und faire arbeitsrechtliche Regelungen zu fördern und nachhaltige Produktionsmethoden zu implementieren, die auch den Umweltschutz voranbringen.

Berlin wird – aufgrund seiner vielfältigen erfolgreichen Aktivitäten im Fairen Handel – 2024 das vierte Mal in Folge die Auszeichnung „Fairtrade Town“ erhalten. Das Berliner Aktionsbündnis Fairer Handel und die Kompetenzstelle Faire Beschaffung sind stark in der Umsetzung engagiert. Erstmalig werden nun alle Maßnahmen in einem Berliner Aktionsplan Fairer Handel gebündelt. Dieser fasst Informations- und Bildungsarbeit zur Sensibilisierung von verschiedenen Berliner Akteursgruppen und konkrete Unterstützung für die öffentliche Vergabepraxis in Berlin mit dem Ziel zusammen, soziale Gerechtigkeit zu fördern und menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu unterstützen.

Dazu die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey: „Berlin ist eine soziale Stadt und dazu gehört natürlich auch ein nachhaltiges, insbesondere sozial gerechtes Wirtschaften. Das Land geht hier mit gutem Beispiel voran. Das Aktionsbündnis Fairer Handel wird eine Vielzahl von Maßnahmen der Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit für verschiedene Stakeholdergruppen durchführen, um dem Thema in der Stadt mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen. Außerdem haben wir die Berliner Kompetenzstelle Faire Beschaffung eingerichtet, die Schulungen und Fortbildungen für die Verantwortlichen im Bereich Beschaffung in unseren staatlichen Institutionen anbietet.“

Im Aktionsplan Fairer Handel wird auch die Erarbeitung einer Ausführungsvorschrift mit Kriterien für den Fairen Handel bei der öffentlichen Auftragsvergabe angegangen. Diese soll bis Ende 2025 vorliegen und dient dem Ziel, Arbeitnehmerrechte auch in anderen Ländern zu schützen und die Nachhaltigkeit und den Klimaschutz bei der öffentlichen Beschaffung von Produkten zu berücksichtigen.

Das Land Berlin und die landeseigenen Berliner Unternehmen geben jährlich über fünf Milliarden Euro für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen aller Art aus. Die öffentliche Hand will dabei Vorbild sein und ihre Beschaffungsstrategie nach sozialen Kriterien ausrichten. Das bedeutet unter anderem die Wahrung von Rechten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Lieferketten sowie eine faire Bezahlung.

Durch Informations- und Bildungsarbeit soll es außerdem gelingen, den Fairen Handel in relevanten Branchen wie in der Gastronomie und Hotellerie zu stärken. Des Weiteren wird alle zwei Jahre mit Beginn 2025 zu einem Runden Tisch „Dialog für faire Beschaffung“ eingeladen. Hier sollen zukünftige Entwicklungen und die strategische Planung einer fairen Beschaffung unter Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen entwickelt werden.

Den Rahmen bilden die 17 Nachhaltigkeitsziele. Diese sogenannten Sustainable Development Goals (SDG) für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung haben die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen 2015 in ihrer Agenda 2030 gesetzt.
 

Senatskanzlei Berlin