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Brandenburg: Aktualisierte Förderrichtlinien BNE

Das Land Brandenburg hat seine Förderrichtlinien „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ aktualisiert. Nach diesen Richtlinien werden Bildungsprojekte gefördert, die gemeinnützigen Zwecken folgen oder gemeinnützige Projekte, die auf Vernetzung und Partizipation im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ausgerichtet sind. Die Förderung kann bis zu 90 Prozent der projektbezogenen Gesamtkosten abdecken. Das Projekt sollte zur Förderung der öffentlichen Wahrnehmung von BNE auf Veranstaltungen zu BNE-Themen vorgestellt werden. Des Weiteren werden vor allem Kooperationsprojekte zwischen schulischen und außerschulischen Akteuren für die Förderung berücksichtigt. Das Projekt sollte sich zudem entweder mit ökologischen, ökonomischen oder sozialen Dimensionen befassen. Zur erfolgreichen Antragsstellung muss das Projekt zur fachlichen Vorprüfung beim Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, Referat 41, eingereicht werden. Stichtage für die Einreichung sind der 31. Mai 2017, der 31. Oktober 2017 und der 30. April 2018. Nach der Bewilligung durch den/der Vorprüfer/-in muss ein förmlicher Antrag an das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz als Bewilligungsbehörde gestellt werden.

Informationsstelle Bildungsauftrag Nord-Süd