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Bund und Länder wollen gemeinsam Fortschritte bei nachhaltiger Entwicklung erzielen – nachhaltiges Verwaltungshandeln soll gestärkt werden

Die Sitzung des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung unter Leitung von Bundesminister Helge Braun gestern Abend im Bundeskanzleramt stand im Zeichen der Bund-Länder-Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung. An der Sitzung nahmen neben den für Nachhaltigkeitsthemen zuständigen Staatssekretären der Bundesministerien hochrangige Vertreter der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen teil.

Bundesminister Braun, Chef des Bundeskanzleramtes, verwies auf die großen Veränderungen, die zur Erreichung der 17 Ziele der Agenda 2030 erforderlich seien. „Alleine wird keine staatliche Ebene den notwendigen Wandel hin zu einer nachhaltigen Entwicklung bewirken können. Für die Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele sind ambitionierte gemeinsame Aktivitäten erforderlich.“

Staatsrat und Chef der Hamburger Senatskanzlei Jan Pörksen betonte als Vertreter des derzeitigen Vorsitzes der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder: „Deutschland setzt sich für eine weltweite nachhaltige Entwicklung ein. Daher müssen wir mit gutem Beispiel vorangehen und unsere eigenen Hausaufgaben machen. Das kann nur in verstärkter Zusammenarbeit von Bund und Ländern gelingen“.

Die Teilnehmer besprachen das weitere Vorgehen zur Stärkung der Bund-Länder-Zusammenarbeit. Unter anderem bot der Bund an, die Länder eng bei der nächsten Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie einzubeziehen, die für 2020 geplant ist. Verabredet wurden nächste Schritte etwa im Bereich der Nachhaltigkeitskommunikation.

Der Staatssekretärsausschuss beriet mit den Länderkolleginnen und
-kollegen auch darüber, wie Verwaltungen künftig nachhaltiger und insbesondere klimaneutral handeln können. Des Weiteren hoben die Vertreter von Bund und Ländern übereinstimmend die Bedeutung einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung hervor.

Die Vertreter der Bundesregierung sahen Festlegungen auf Ebene der Länder, die überwiegend das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030 erreichen wollen, als Anreiz und Ansporn für den Bund. Um Klimaneutralität zu erreichen, müsse der Vorrang der Vermeidung und Verringerung der Treibhausgasemissionen vor deren Kompensation gelten. Nun gehe es darum, Fortschritte u. a. bei der Erhebung von Energiedaten in Liegenschaften zu machen und beim geplanten Energetischen Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften.

Vertreter der Länder in der Sitzung: Staatssekretär Dr. Florian Stegmann (Chef der Staatskanzlei im Staatsministerium Baden-Württemberg), Staatsrätin Ulrike Hiller (Bevollmächtigte beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit, Freie Hansestadt Bremen), Staatsrat Jan Pörksen (Chef der Hamburger Senatskanzlei Hamburg), Staatssekretär Nathanael Liminski (Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen), Staatssekretär Dirk Schrödter (Chef der Staatskanzlei Schleswig-Holstein), Staatssekretärin Dr. Babette Winter (Staatssekretärin für Europa und Kultur in der Thüringer Staatskanzlei).

Zusätzlich nahmen MdB Andreas Lenz (Vorsitzender Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung) und Prof. Dr. Günther Bachmann (Generalsekretär des Rates für Nachhaltige Entwicklung) am Gespräch teil.

Hintergrund: Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung ist das zentrale Steuerungsorgan der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Alle Ressorts sind in dem Ausschuss auf Ebene der beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vertreten. Weitere Informationen finden Sie unter www.deutsche-nachhaltigkeitsstrategie.de, dort sind auch die vom Ausschuss am 10. Dezember 2018 getroffenen Beschlüsse veröffentlicht.

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung