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Hamburg: Hamburg übernimmt Vorreiterrolle - Leitfaden Umweltgerechte Beschaffung

Bei der Beschaffung kommt der öffentlichen Hand in der Stadt Hamburg als ehemalige Umwelthauptstadt und als Fair Trade Stadt eine wichtige Vorbildfunktion zu. Mit dem Leitfaden zur umweltfreundlichen Beschaffung hat der Senat im Januar 2016 einen 150 Seiten starken Kriterienkatalog beschlossen, der ökologische Standards bei Einkauf und Vergabe definiert – für Waren vom Druckerpapier über Glühbirnen oder Putzmittel und Wandfarben bis zum Dienstwagen.

Der Leitfaden ist ein wichtiges Signal an Wirtschaft und Privatleute, künftig ebenfalls noch stärker auf die Folgen einer Kaufentscheidung und auf die Geschichte hinter einem Produkt zu achten. Mit ihrer Einkaufsmacht von mehreren hundert Millionen Euro pro Jahr kann die Stadt Hamburg mit dafür sorgen, dass umweltschädliche Produkte sich seltener verkaufen und nachhaltige Produkte am Markt noch mehr Akzeptanz bekommen. Ziel ist es, den Anteil umweltfreundlicher Produkte deutlich auszuweiten und so auch zum Klimaschutz beizutragen.

Hintergrund
In Hamburg ist die umweltverträgliche Beschaffung in § 3 b Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) normiert. Eine Konkretisierung und Hilfestellung wird jetzt durch den „Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung der Freien und Hansestadt Hamburg“ (Umweltleitfaden) gegeben, der für die Hamburger Verwaltung verbindlich ist. Den öffentlichen Unternehmen wird er für Vergaben empfohlen.

Der Strategische Einkauf für die Stadt Hamburg ist in der Finanzbehörde angesiedelt. Daneben gibt es vier zentrale Vergabestellen. Ein umfassendes Controlling für diesen Bereich ist im Aufbau. Das jährliche Beschaffungsvolumen der Stadt für den Anwendungsbereich des Umweltleitfadens beträgt ca. 250 Millionen Euro. Die Bundesrepublik Deutschland muss bis zum April 2016 neue Vergaberichtlinien der EU zur Stärkung der nachhaltigen Beschaffung in nationales Recht umsetzen. Hamburg  setzt mit dem Umweltleitfaden dies für die ökologischen Aspekte bereits jetzt in konkretes Handeln um.

Erstellt wurde der „Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung“ von der Berliner Energieagentur im Auftrag der Behörde für Umwelt und Energie. Mit dem Leitfaden bekommen die Beschafferinnen und Beschaffer konkrete Spezifikationen an die Hand, die sie direkt in die Ausschreibungen einbauen können. Für die Lebenszykluskostenanalyse sind die betreffenden Produktgruppen identifiziert und konkrete Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden Schulungen über die Notwendigkeit von Umweltkriterien informieren und die Anwendung des Leitfadens erleichtern.

Der Leitfaden steht hier zum Download bereit.

Behörde für Umwelt und Energie der Freien und Hansestadt Hamburg