Rundt: Bessere Aufklärung von Todesursachen als Beitrag zu mehr Patientenschutz
Das Kabinett hat in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag die Novellierung des Niedersächsischen Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) beschlossen. Dies bedeute mehr Sicherheit und Schutz für Patienten: Mit den geplanten Änderungen soll das Bestattungswesen in Niedersachsen im Interesse einer besseren Aufklärung von Todesursachen weiterentwickelt und rechtssicher ausgestaltet werden, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt. Der Gesetzentwurf wird nun den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt.
Die Novelle sieht unter anderem ärztliche Meldepflichten bei der äußeren Leichenschau und die Möglichkeit einer erweiterten inneren Leichenschau durch die rechtsmedizinischen Institute in Niedersachsen vor. Außerdem leistet das Gesetzesvorhaben einen wichtigen Beitrag zur Erkennung und Aufklärung der Todesursache bei Kindern, die vor ihrem sechsten Lebensjahr gestorben sind. In zweifelhaften Fällen soll eine rechtsmedizinische Untersuchung ermöglicht werden.
Der Gesetzentwurf soll zu einer Modernisierung des Bestattungswesens führen. Dabei werden aktuelle gesellschaftliche Forderungen aufgegriffen: So wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass die Verwendung von Natursteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit in Friedhofssatzungen verboten wird. Darüber hinaus soll es künftig möglich sein, Asche von Verstorbenen auf dafür zugelassenen Friedhofsflächen zu verstreuen.