Nordrhein-Westfalen unterstützt den Strafvollzug in Georgien
In Tiflis traf Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach am Dienstag, 22. August 2023, die erste stellvertretende Justizministerin Georgiens Tamar Tkheshelashvili, um über einen modernen Strafvollzug zu sprechen.
In Tiflis traf Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach am Dienstag, 22. August 2023, die erste stellvertretende Justizministerin Georgiens Tamar Tkheshelashvili, um über einen modernen Strafvollzug zu sprechen.
„Die erfolgreiche Resozialisierung von Gefangenen ist Kernaufgabe des demokratischen Rechtsstaats. Resozialisierung ist der beste Opferschutz. Mit diesem Ziel unterstützen wir Georgien beim Aufbau eines modernen Strafvollzugs und einer modernen Bewährungshilfe. Es ist mir wichtig, die Erfahrungen mit den verschiedenen Behandlungsangeboten, die wir für Gefangene in Nordrhein-Westfalen bereitstellen, den georgischen Kolleginnen und Kollegen vorzustellen“, so Minister Dr. Benjamin Limbach.
Bereits am Montag, 21. August 2023, unterrichteten sich Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach und die Hauptgeschäftsführerin der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. Dr. Frauke Bachler in zwei Justizvollzugsanstalten über die Struktur des georgischen Strafvollzugs und die Behandlung von Gefangenen. Bei einem Besuch der Frauenanstalt in Mtisdziri, Gardabani, informierte sich die Delegation über den Justizvollzug für Frauen in Georgien, in der Haftanstalt in Rustavi lernte sie die Vorbereitung der Gefangenen auf ihre Entlassung kennen.
Nordrhein-Westfalen ist das Bundesland mit dem größten Justizvollzug in Deutschland und bringt seit 2023 an der Seite der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) sein Fachwissen und wertvolle praktische Erfahrungen in den Strafvollzug in Georgien ein. Diese Unterstützung im Justizvollzug ist Teil des vom Bundesministerium der Justiz und dem Justizministerium von Georgien im September 2022 vereinbarten Arbeitsprogramms für die Jahre 2022 bis 2025.
Erklärtes Ziel des Strafvollzugs in Nordrhein-Westfalen ist es, Straftäterinnen und Straftäter zu befähigen, nach ihrer Entlassung straffrei zu leben. Dazu wird für die Gefangenen bei Aufnahme des Strafvollzuges individuell ein Behandlungsplan aufgestellt. Die erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass die Gefangenen hieran aktiv mitwirken. Die Bereitschaft und Einsicht, dass die Mitwirkung an der Behandlungsmaßnahme lohnt, wird geweckt und gefördert. Strafvollzug in diesem Sinne stellt Anforderungen an die Gefangenen und verlangt von ihnen Anstrengungen. Ein so verstandener „aktivierender Strafvollzug" dient unmittelbar den berechtigten Schutzinteressen der Gesellschaft – Resozialisierung ist der beste Opferschutz.