Richtlinien des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Projekten im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
Im Rahmen der Bund-Länder-Arbeit fördert das Saarland saarländische Nichtregierungsorganisationen zur Umsetzung von Projekten im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit. Die bisher geltenden Richtlinien des Ministeriums für Bildung und Kultur zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Projekten im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit wurden überarbeitet und sind im Amtsblatt des Saarlandes erschienen. Diese treten in Folge am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Die neu überarbeiteten Richtlinien sehen nunmehr – im Sinne einer modernen Entwicklungspolitik und im Einklang mit den SDGs sowie der Agenda 2030 – neben der Förderung von Auslandsprojekten im Globalen Süden auch die Möglichkeit der Förderung inländischer Projekte vor. Voraussetzung der Förderung von Inlandsprojekten ist, dass es sich um Projekte der schulischen, beruflichen und hochschulischen Bildung, um außerschulische Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche, um Weiterbildungs- und Erwachsenenbildungsprojekte oder um entwicklungspolitische Maßnahmen und Veranstaltungen für die breite Öffentlichkeit handelt.
Auslandsprojekte im Globalen Süden können gefördert werden, wenn sie beitragen, die wirtschaftliche und soziale Situation armer oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen im Zielland zu verbessern, die Selbsthilfeanstrengungen dieser Gruppen wirkungsvoll unterstützen, Menschen im Zielland in die Lage versetzen, Bildungs- und Qualifizierungsangebote wahrzunehmen (z. B. Baumaßnahmen), die Menschen im Zielland in die Lage versetzen, wirtschaftlich tätig zu sein und so selbständig ihren Lebensunterhalt zu verdienen, die der Gleichstellung dienen, die der Erhaltung oder Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichts dienen oder die der Sicherung der Menschenrechte zuträglich sind.
An der Tatsache, dass der Beirat Entwicklungszusammenarbeit das Ministerium bei der Entscheidung über die Vergabe von Zuwendungen berät, wird weiterhin festgehalten, da dieses Verfahren sich in den vergangenen Jahren als sehr effektiv und gewinnbringend dargestellt hat. Die entsprechenden Dokumente stehen voraussichtlich ab dem 16. Dezember 2016 auf dem Themenportal Entwicklungszusammenarbeit des Saarlandes bereit. Die Antragsunterlagen sind in doppelter Ausführung bis spätestens zum 31. Dezember des Vorjahres zum Haushaltsjahr der Förderung beim Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes einzureichen.
Weiterführende Informationen: Katrin Frey, Referat B5, Tel.: 0681-501-7923, k.frey@bildung.saarland.de