Die Thüringer Landesregierung hat Entwicklungspolitische Leitlinien beschlossen. Sie bilden ein grundlegendes Dokument, wie im gesamten Regierungshandeln künftig entwicklungspolitisch relevante Aspekte zu berücksichtigen sind. Die Leitlinien basieren auf der von der UN-Vollversammlung 2015 verabschiedeten „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“. Kernstück der Agenda 2030 sind 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG), die sich nicht allein an die sogenannten Entwicklungsländer des Globalen Südens, sondern ebenso an die Industrieländer des Globalen Nordens wenden.
Für die Entwicklungspolitischen Leitlinien Thüringens wurden sechs Themenbereiche aus den SDGs abgeleitet, die im Zentrum des politischen Handelns stehen:
• Bildung und Entwicklung
• Migration und Entwicklung
• Gesellschaft, Menschenrechte und Entwicklung
• Partnerschaft und Entwicklung
• Klima, Umwelt und Entwicklung
• Wirtschaft und Entwicklung
Die neuen Entwicklungspolitischen Leitlinien lösen die bisherigen Leitlinien aus dem Jahr 1996 ab und wurden von Vertretern der Zivilgesellschaft und der Landesregierung in einem engen Dialogprozess gemeinsam erarbeitet. „Der innovative Prozess der Zusammenarbeit von Landesregierung und Zivilgesellschaft ist in dieser Form erstmalig in Deutschland erfolgt und beispielhaft“, so Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei.
Die Entwicklungspolitischen Leitlinien sind Bestandteil eines Pakets von grundlegenden Strategiepapieren der Thüringer Landesregierung. Dazu gehören: die Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie, die Thüringer Klima- und Energiestrategie, das Thüringer Integrationskonzept und der Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre.
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