Der Thüringer Landtag hat das „Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes und anderer haushaltsrechtlicher Vorschriften“ verabschiedet. Es wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 9/2019 vom 19. August 2019 veröffentlicht (ab Seite 315). Die Neuregelung tritt zum 1. Dezember 2019 in Kraft. Neuerungen zu sozialen und ökologischen Kriterien bei Vergabe- und Beschaffungsverfahren betreffen die folgenden Paragraphen: Paragraf 4 enthält neu eine „Soll“-Regelung zur Berücksichtigung der Lebenszykluskosten für staatliche Auftraggeber. Paragraf 8 präzisiert wie das wirtschaftlichste Angebot bestimmt werden kann: Neben dem besten Preis-Leistungsverhältnis können dafür neu auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Paragraf 9 sieht vor, dass staatliche Auftraggeber mindestens einen umweltbezogenen Aspekt vorschreiben. Dazu gehören z. B. der Einsatz von Verfahren, die einen möglichst geringen Schadstoffausstoß verursachen oder Produkte aus recycelten Materialien. Paragraf 10 setzt den Mindeststundenlohn auf 11,34 Euro, der ab dem 30. Juli 2020 anzuwenden ist. Paragraf 4 ermöglicht weiterhin, umweltbezogene und soziale Aspekte auf allen Stufen des Vergabeprozesses zu berücksichtigen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit der Auftragsleistung stehen und in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen angegeben sind.
Info: Thüringer Staatskanzlei, Regierungsstr. 73, 99084 Erfurt, Ansprechpartnerin: Dr. Bettina Reinisch, Tel. 0361 573215340, Bettina.Reinisch[at]tsk.thueringen.de, www.thueringen.de